Im März 2019 reichte die CVP-Fraktion (heute: Die Mitte) eine Motion betreffend Schaffung einer von der Verwaltung unabhängigen und vom Grossen Rat gewählten Ombudsstelle ein. Der Grosse Rat überwies die Motion im August 2019 an den Regierungsrat und erteilte damit einen direkten Gesetzgebungsauftrag. Nachdem der Grosse Rat dem Entwurf des Gesetzes über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) in der ersten und zweiten Beratung zugestimmt hatte, ergriff die FDP-Fraktion im Januar 2023 das Behördenreferendum. Vor diesem Hintergrund wird der Entscheid über die Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle nun am 18. Juni 2023 der Aargauer Stimmbevölkerung unterbreitet.

Co-Präsidium Abstimmungskomitee

LUKAS HUBER
Grossrat GLP
ALAIN BURGER
Grossrat SP
HARRY LÜTOLF
Grossrat Die Mitte
URIEL SEIBERT
Grossrat EVP Aargau
MARCO HARDMEIER
Präsident KASPV
ANDREAS FISCHER
BARGETZI
Grossrat Grüne
SELINA EGGER
Co-Geschäftsführerin

ArbeitAargau
HENRIQUE HAAG
Vorstandsmitglied

Junge Grüne
KATHRIN SCHOLL
Präsidentin
Aargauischer
Lehrerinnen- und
Lehrerverband
NOÉ LÜTHOLD  
Co-Präsident JUSO

Aargau
JULIA HAURI
Vorstandsmitglied JGLP
JACQUELINE WICK
Präsidentin Die Junge

Mitte Aargau

Kontakt

Lukas Huber, Co-Präsidium, Grossrat GLP, komitee@ombudsstelle-aargau.ch

Komitee

Beat Flach | Nationalrat | GLP
Marianne Binder | Nationalrätin | Präsidentin Die Mitte Aargau | Die Mitte
Daniel Hotz | Geschäftsführer| alv
Markus Lang | Grossrat | GLP
Sander Mallien | Grossrat | GLP
Dominik Peter | Grossrat | GLP
Matthias Betsche | Grossrat | Geschäftsführer Pro Natura Aargau | GLP
Béa Bieber | Grossrätin | GLP
Martin Brügger | Grossrat | SP
Hanspeter Hubmann | Grossrat | SP
Colette Basler | Grossrätin | SP
Adrian Bircher | Grossrat | GLP
Carole Binder-Meury | Grossrätin | SP
Lelia Hunziker | Grossrätin | SP
Claudia Rohrer | Grossrätin | Stadträtin | SP
Lea Schmidmeister | Grossrätin | SP
Dominik Gresch | Grossrat | Stadtrat | GLP
Rahela Syed | Grossrätin | Stadträtin | SP
Jürg Knuchel | Grossrat | SP
Ruth Müri | Grossrätin | Grüne
Beat Gräub | Stv. Geschäftsführer | Aargauischer Lehrerinnen- und Lehrerverband
Ralf Bucher | Grossrat | Die Mitte
Simona Brizzi | Grossrätin | SP
Alfred Merz | Grossrat | Gemeinderat | SP
Edith Saner | Grossrätin | Die Mitte
Sabine Sutter-Suter | Präsidentin Die Mitte Frauen Aargau | Die Mitte
Maya Bally | Grossrätin | Die Mitte
Hampi Budmiger | Grossrat | GLP
Werner Müller | Grossrat | Die Mitte
Mechthild Mus | Co-Präsidentin | Junge Grüne
Peter Weihrauch | Vorstand | Junge Grüne
Burgener Elisabeth | Grossrat| Alt-Grossratspräsidentin/SP
Isabell Landolfo | Präsidentin | Die Mitte Bezirk Kulm
Karin Koch Wick | Grossrätin | Die Mitte
Monika Baumgartner | Grossrätin | Die Mitte
Gian von Planta | Grossrat | GLP
Noah Elija Reber | JGLP
Barbara Horlacher | Stadtammann Brugg | Grüne
Luca A. M. Turina | Co-Präsident | JGLP
Markus Schneider | Stadtammann Baden | Die Mitte
Nora Langmoen | Co-Präsidentin SP Aargau | SP
Christiane Guyer | Stadtpräsidentin | Stadt Zofingen | Grüne
Philippe Kühni | Präsident GLP Aargau | GLP
Leandra Kern Knecht | Grossrat | GLP
Manuela Ernst | Grossrätin | GLP
Markus Schmid | Gemeindeammann Killwangen | Die Mitte
Marianne Stänz | Gemeindeammann Birmenstorf | Die Mitte
Matthias Fiechter | Friedensrichter | GLP
Ramon Balimann | Co-Präsident | JGLP
Petra Oggenfuss | Gemeinderätin Berikon | GLP
Françoise Moser | Gemeindepräsidentin | GLP
Michel Häusermann | GLP
Erne Leo | Stimmbürger | Ehemals Interpellant 2001 im Großen Rat

Komitee beitreten







    Botschaften

    Die Ombudsstelle ermöglicht die niederschwellige Klärung von Missverständnissen und Konflikten zwischen Bürger:innen und Kanton.

    Die Ombudsstelle verhindert, dass sich Meinungsverschiedenheiten zu langjährigen und teuren Rechtsstreitigkeiten auswachsen.

    Die Ombudsstelle reduziert Hürden zwischen Bürger:in und Kanton.

    Die Ombudsstelle agiert neutral und unparteiisch und vertritt keine eigenen Interesse.

    Die Ombudsstelle spricht Empfehlungen aus und setzt sich für klare, einheitliche und verständliche Verwaltungsentscheide ein.


    Fragen und Antworten

    Was genau ist eine Ombudsstelle?

    Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Anlaufstelle für Bürger:innen, die bei Problemen mit der Verwaltung oder Behörden Unterstützung benötigen. Sie arbeitet vertraulich und kostenlos. Sie hört zu, klärt Anliegen ab und vermittelt bei Konflikten mit der Verwaltung.

    Was ist der Zweck einer Ombudsstelle?

    Die Ombudsperson soll Missverständnisse zwischen der Bevölkerung und den Trägern öffentlicher Aufgaben reduzieren und so das Vertrauen fördern. Ihre Berichte über die Bürgernähe von Verwaltung und Behörden unterstützen das Parlament bei seiner Ausübung der Oberaufsicht.

    Was sind die Aufgaben einer Ombudsstelle?

    Die Ombudsstelle hat folgende Aufgaben:
    a) Auskunftserteilung an Bürger:innen und Beratung im Umgang mit Behörden.
    b) Vermittlung bei Konflikten mit Behörden.
    c) Abgabe von Empfehlungen an Behörden.

    Sie prüft dabei, ob das Verhalten der Behörden rechtmässig und angemessen war.

    Warum braucht es eine kantonale Ombudsstelle?

    1. Mit einer Ombudsstelle wird eine bürgernahe und unbürokratische Möglichkeit geschaffen, Konflikte frühzeitig und kostengünstig beizulegen.
    2. Die Ombudsstelle verhindert langwierige und teure (Gerichts-)Verfahren. Dadurch spart sie mehr ein, als sie jährlich kostet.
    3. Eine Ombudsstelle sorgt dafür, dass sich Behörden und Bevölkerung auf Augenhöhe begegnen. Damit stärkt sie das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen.
    4. Die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Zug, Freiburg und Genf haben bereits Ombudsstellen eingerichtet und machen damit gute Erfahrungen.

    Für welche Behörden ist die Ombudsstelle zuständig?

    • Alle Behörden der kantonalen Verwaltung
    • Alle Staatsanstalten

    Nichtzuständig ist die Ombudsstelle für:

    • die Aargauische Kantonalbank (AKB)
    • die Aargauische Pensionskasse (APK)
    • die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA)
    • die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
    • den Grossen Rat
    • die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (ausser wenn es um Verwaltungstätigkeit geht)
    • die Spitäler
    • Kirchliche Institutionen
    • die Behörden, wenn ein Rechtsmittelverfahren läuft oder wenn es um Rechtsetzung geht

    Wann wird die Ombudsperson tätig?

    Die Ombudsperson wird tätig, wenn jemand ein Gesuch stellt oder sie feststellt, dass weitere Untersuchungen nötig sind.
    Sie entscheidet selbst, ob sie sich mit einer Sache befassen will.

    Welche Instrumente stehen der Ombudsperson zur Verfügung?

    • Einholung von schriftlichen und mündlichen Auskünften.
    • Durchführung eines Augenscheins.
    • Durchführung von Aussprachen mit den Beteiligten.
    • Aussprechen von Empfehlungen.

    Kann die Behörde auch die Auskunft verweigern?

    Nein. Die Beteiligten müssen bei der Erhebung des Sachverhalts mitwirken und auch an Gesprächen mit der Ombudsperson teilnehmen.

    Untersteht die Ombudsperson auch dem Amtsgeheimnis?

    Ja. Die Ombudsperson und alle ihre Mitarbeitenden unterliegen der gleichen Geheimhaltungspflicht wie die Behörde, die Auskunft erteilt.

    Kann die Ombudsperson bei einer Streitigkeit entscheiden?

    Nein. Die Ombudsperson kann lediglich einen Rat erteilen oder eine schriftliche Empfehlung für die Behörde und die vorgesetzte Stelle abgeben. Sie hat kein Weisungsrecht.

    Wieviel kostet es, wenn man die Ombudsperson braucht?

    Die Ombudsperson kostet für die Bürger:innen nichts. Ihre Dienstleistungen sind unentgeltlich.

    Ist die Ombudsstelle auch für Gemeinden zuständig?

    Nicht automatisch. Die Gemeinden können sich aber mit einem Beschluss in ihrer Gemeindeordnung der Ombudsstelle unterstellen. Der Service der kantonalen Ombudsperson ist auch für die Gemeinden gratis.

    Wer wählt die Ombudsperson ?

    Der Grosse Rat wählt die Ombudsperson jeweils für vier Jahre.

    Wem ist die Ombudsperson unterstellt ?

    Die Ombudsperson ist in ihrer Tätigkeit komplett unabhängig. Sie untersteht aber der Aufsicht des Grossen Rats und hat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit zu erstatten.

    Warum können die Grossrätinnen und Grossräte die Aufgaben einer Ombundsperson nicht selbst übernehmen?

    Die Vermittlung bei Konflikten mit Behörden kann nur dann befriedigend gelingen, wenn der Sachverhalt umfassend abgeklärt wird. Es müssen Korrespondenz und Gespräche geführt werden, nicht selten Akten gesichtet und Abklärungen getroffen werden. Dies ist sehr zeitaufwendig. Neben allen anderen Aufgaben können die Grossrätinnen und Grossräte diese Zeit für ihr Nebenamt nicht auch noch aufbringen. Zudem ist für die Konfliktlösung spezielles Verhandlungs- und Vermittlungsgeschickt gefragt.